Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
FG München Beschluss v. - 14 K 1604/08

Gesetze: FGO § 142, ZPO § 114 S. 1, AO § 162 Abs. 1 S. 1

Prozesskostenhilfe verbunden mit einer „bedingten Klage”

Leitsatz

1. Eine Partei, die nach ihrem persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten der Prozessführung im Haupt- oder Nebenverfahren nicht, nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen kann, auf Antrag Prozesskostenhilfe, wenn die beabsichtigte Rechtsverfolgung hinreichend Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheint.

2. Hinreichende Aussicht auf Erfolg besteht dann, wenn bei summarischer Prüfung eine gewisse Wahrscheinlichkeit für seinen Eintritt spricht.

3. Die Schätzungsbefugnis des FA steht im Streitfall außer Frage, da der Antragsteller seinen Pflichten zur Abgabe einer Umsatzsteuererklärung für das Jahr 1995 nicht nachgekommen ist.

Tatbestand

Fundstelle(n):
LAAAC-92509

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen