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Zur Abbildung von Patronatserklärungen im handelsrechtlichen Jahresabschluss – der IDW RH HFA 1.013
Patronatserklärungen sind in Konzernstrukturen weit verbreitet und stellen typischerweise Erklärungen einer Muttergesellschaft gegenüber den Gläubigern ihrer Tochtergesellschaft mit dem Ziel dar, die Kreditwürdigkeit dieser zu fördern bzw. zu erhalten. Patronatserklärungen stellen daher – wie die Bürgschaft oder die Sicherheitsgestellung – Kreditsicherungsmittel im weiteren Sinne dar. Wie Rangrücktrittsvereinbarungen können Patronatserklärungen zur Abwendung einer insolvenzrechtlichen Überschuldung eingesetzt werden .
Wie kategorisiert das IDW in seinem Rechnungslegungshinweis HFA RH 1.013 Patronatserklärungen?
Wann kommt es zu einer Vermerkpflicht im Abschluss?
Wie ist der IDW RH HFA 1.013 zu werten?
I. Einführung
Ob die Muttergesellschaft aus einer abgegebenen Patronatserklärung von den Gläubigern der Tochtergesellschaft in Anspruch genommen werden kann, richtet sich indes nach dem Inhalt der abgegebenen Erklärung bzw. deren rechtlicher Einordnung. In welchen Fällen eine abgegebene Patronatserklärung im Einzelabschluss der Muttergesellschaft als Verbindlichkeit aus Gewährleistungsverträgen i. S. des § 251 HGB angabepflichtig ist, hatte der Hauptfac...