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Kurz notiert
Umsatzsteuerbefreiung für Postdienstanbieter
Das Bundeskabinett hat am dem Entwurf eines „Dritten Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes” zugestimmt. Die der Deutsche Post AG nach dem Postgesetz eingeräumte gesetzliche Exklusivlizenz, bestimmte Postdienstleistungen zu erbringen, ist zum ausgelaufen. Daraus folgend ist es erforderlich, das UStG anzupassen. Denn bisher hatte dieses ausschließlich die unmittelbar aus dem Postwesen generierten Umsätze der Deutsche Post AG von der Umsatzsteuer befreit. Mit der geplanten Ge-setzesänderung wird die Möglichkeit der Umsatzsteuerbefreiung nun auf alle anderen Anbieter ausgeweitet, die vergleichbare Leistungen anbieten. Ab dem sollen daher alle Unternehmen, die flächendeckend bestimmte Postdienstleistungen anbieten, von einer Umsatzsteuerbefreiung profitieren. Damit trägt die Bundesregierung der zunehmenden Liberalisierung auf dem Postmarkt Rechnung und erfüllt gleichzeitig eine Forderung der EU-Kommission, die Umsatzsteuerbefreiung für Postdienstleistungen zu ändern.
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