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Individualarbeitsrecht in Dänemark
Das dänische Individualarbeitsrecht ist einerseits für eine Vielzahl unterschiedlicher Arbeitnehmergruppen umfassend und inhomogen in Sondergesetzen (beispielsweise dem Angestelltengesetz, funktionærloven, LBK Nr. 68 v. – fortan: FL) und andererseits in Spezialmaterien regelnden Gesetzen normiert, die für mehrere oder alle Arbeitnehmergruppen gelten.
I. Der Arbeitsvertrag
Der Arbeitsvertragsabschluss vollzieht sich grundsätzlich formfrei auf der Grundlage der Privatautonomie nach Maßgabe des Vertragsgesetzes (aftaleloven Nr. 781 v. ) und unter Berücksichtigung anderer gesetzlicher sowie tarifvertraglicher Vorgaben. Das Gesetz über die Pflicht des Arbeitgebers, den Arbeitnehmer über die Bedingungen des Arbeitsverhältnisses zu unterrichten (ansættelsesbevisloven, LBK Nr. 1011 v. in Umsetzung der RL 91/533), gibt dem Arbeitgeber auf, die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich zu fixieren, widrigenfalls macht er sich schadensersatzpflichtig. Das Teilzeitbeschäftigungsgesetz (lov om tidsbegrænset ansættelse Nr. 370 v. in Umsetzung der RL 99/70) regelt die Befristung von Arbeitsverhältnissen, das Teilzeitgesetz (lov om deltid...