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Betrieb von Parkhäusern durch öffentliche Einrichtungen
Der EuGH hatte die Frage zu entscheiden, ob und inwieweit die Nichtbesteuerung des Betriebs von Parkhäusern durch Gebietskörperschaften zu (größeren) Wettbewerbsverzerrungen i. S. von Art. 4 Abs. 5 Unterabs. 2 der 6. EG-RL (ab : Art. 13 Abs. 1 Unterabs. 1 MwStSystRL) führt. Im Ausgangsverfahren ging es um vier britische Gebietskörperschaften, die Parkhäuser betreiben und damit im Wettbewerb mit Privatanbietern stehen. In der Vergangenheit hatten diese Körperschaften die Umsatzbesteuerung des Betriebs der Parkhäuser akzeptiert. Nach Ergehen des EuGH-Urteils in der Rs. C-446/98 vertraten sie jedoch offenbar die Auffassung, der Betrieb der Parkhäuser erfolge (nicht steuerbar) im Rahmen der öffentlichen Gewalt (, Fazenda Pública, EuGHE 2000, I-114...