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Ratierliche Auszahlung des Körperschaftsteuerguthabens
Auszahlungsanspruch ist gewinnneutral zu behandeln
Der BFH hat in einem Aussetzungsverfahren zur steuerlichen Behandlung des nach § 37 Abs. 5 KStG in zehn gleichen Jahresbeträgen auszuzahlenden Körperschaftsteuerguthabens Stellung genommen ( ). Der Anspruch auf ratierliche Auszahlung eines zum noch bestehenden Körperschaftsteuerguthabens ist mit dem SEStEG v. eingeführt worden. Der BFH hat die Verwaltungsauffassung bestätigt, nach der gewinnwirksame Vorgänge im Zusammenhang mit dem zu bilanzierenden Auszahlungsanspruch für steuerliche Zwecke zu neutralisieren sind.
Das Schicksal des „alten” Körperschaftsteuerguthabens
Bei dem Systemwechsel vom alten Körperschaftsteueranrechnungsverfahren zum heute gültigen Halbeinkünfteverfahren stellte sich die Frage, was mit den bestehenden Körperschaftsteuerguthaben der Körperschaften geschehen soll. Zunächst entschied sich der Gesetzgeber dafür, dass ein Steuerguthaben nur im Zusammenhang mit einer Gewinnausschüttung realisiert werden konnte. Die Regelung führte jedoch für die öffentlichen Haushalte zu schwer zu kalkulierbaren Risiken, so dass das ausschüttungsbedingte System der Körperschaftsteuerminderung durch eine ratierliche...