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Tatsächliche Verständigung über den der Steuerfestsetzung zugrunde liegenden Sachverhalt
BMF erlässt erstmals einheitliche Regelung
Das über die tatsächliche Verständigung über den der Steuerfestsetzung zugrunde liegenden Sachverhalt veröffentlicht. Damit werden die durch ständige Rechtsprechung entwickelten Grundsätze zu § 88 AO im AEAO und in verschiedenen OFD-Verfügungen durch die Finanzverwaltung in einem einheitlichen Schreiben zusammengefasst.
Hintergrund: Die tatsächliche Verständigung
Die tatsächliche Verständigung zwischen der Finanzbehörde und dem Steuerpflichtigen über den für die Besteuerung maßgeblichen Sachverhalt ist zwar gesetzlich nicht geregelt, aber gängige Praxis und von der Rechtsprechung seit langem anerkannt, auch wenn ihre Rechtsgrundlage strittig ist (öffentlich-rechtlicher Vertrag oder basierend auf dem Grundsatz von Treu und Glauben). Ihr Sinn und Zweck ist die Effektivität der Besteuerung und der Rechtsfriede. Sie stellt keine Einigung über die Höhe der Steuer dar, da diese nicht disponibel ist (vgl. § 85 AO), sondern regelt die bindende Einigung der Beteiligten (d. h. Finanzbehörde und Steuerpflichtiger) über einen bestimmten zukünftigen Sachverhalt, die in jedem Stadium des Veranlagungsverfahrens (insbesondere während einer Auße...