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Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung für 2009
Der Referentenentwurf der Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für 2009 (Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2009) mit dem Stand vom nennt die voraussichtlichen Beitragsbemessungsgrenzen und die Bezugsgröße für das Jahr 2009. Diese Werte sind zwar noch nicht endgültig. In den Vorjahren sind die Werte des Entwurfs jedoch unverändert geblieben. S. 3818
Durchschnittsentgelt und Bezugsgröße für die Sozialversicherung
Das vorläufige Durchschnittsentgelt in der Rentenversicherung für das Jahr 2009 beträgt bundesweit 30 879 €.
Die Bezugsgröße (West) i. S. des § 18 Abs. 1 SGB IV für das Jahr 2009 beträgt 30 240 € im Jahr und 2 520 € im Monat. Die Bezugsgröße (Ost) i. S. des § 18 Abs. 2 SGB IV für das Jahr 2009 beträgt 25 620 € im Jahr und 2 135 € im Monat.
Beitragsbemessungsgrenzen
Für die gesetzliche Rentenversicherung und die Arbeitslosenversicherung gelten unterschiedliche Beitragsbemessungsgrenzen für die Bundesländer West und die Bundesländer Ost.
Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung
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Zeitraum | Bundesländer
(West) | Bundesländer
(Ost) |
Jahr | 64
800,00 € | 54
600,00 € |
Monat | 5 400,00 € | 4 550,00 € |
Woche | 1 260,00 € | 1 061,67 € |
2 Wochen | 2 520,00 € | 2 123,33 € |
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