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Lohnsteuer | Umfang des Werbungskostenabzugs für Bewirtungsaufwendungen
Bewirtet ein leitender Arbeitnehmer mit variablen Bezügen seine Arbeitskollegen, insbesondere ihm unterstellte Mitarbeiter, unterliegen die Bewirtungsaufwendungen nicht der Abzugsbeschränkung gem. § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 i. V. mit § 9 Abs. 5 EStG ( NWB ZAAAC-92244). – Anmerkung: Unterliegt die rein betriebsinterne (Arbeitnehmer-)Bewirtung nicht der Abzugsbeschränkung, weil sie nicht aus „geschäftlichem Anlass” erfolgt, wird die Bewirtung eines gemischten Gästekreises aus (externen) Kunden und (internen) Mitarbeitern zu einer Aufteilung der Aufwendungen zwingen, damit die 80-%-Kürzung gem. § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 EStG nur die Fremdbewirtung erfasst. Es bietet sich dann eine Aufteilung nach Köpfen an.