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Umsatzsteuer | Betrieb von Parkhäusern durch öffentliche Einrichtungen
Im Ausgangsverfahren ging es um vier britische Gebietskörperschaften, die Parkhäuser betreiben und damit im Wettbewerb mit Privatanbietern stehen. Nach Ergehen des EuGH-Urteils in der Rs. C-446/98 vertraten sie die Auffassung, der Betrieb der Parkhäuser erfolge (nicht steuerbar) im Rahmen der öffentlichen Gewalt (, Fazenda Pública, EuGHE 2000, I-11435). Der EuGH hat jetzt mit Urteil v. - Rs. C-288/07, Isle of Wight Council u. a. NWB YAAAC-92172 wie folgt entschieden: (1) Art. 4 Abs. 5 Unterabs. 2 der 6. EG-RL ist dahin auszulegen, dass die Frage, ob die Behandlung von Einrichtungen des öffentlichen Rechts, die im Rahmen der öffentlichen Gewalt tätig werden, als Nichtsteuerpflichtige zu größeren Wettbewerbsverzerrungen führen würde, mit Bezug auf die fragliche Tätigkeit als...