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Doppelbesteuerung | Konkurrenz zwischen Art. 15 Abs. 4 und Art. 15a DBA Schweiz bei längerer Verweildauer im Ausland
▶ Urteil: (1) Art. 15a DBA Schweiz ist so lange anwendbar, wie nicht die Regelung des Art. 15 Abs. 2 DBA Schweiz eingreift. (2) Wird ein Stpfl. aus beruflichen Gründen in Untersuchungshaft genommen, sind die im Ausland in der Untersuchungshaft verbrachten Nächte als Nichtrückkehrtage nach Art. 15a Abs. 2 DBA Schweiz zu werten. (3) Der Tätigkeitsort eines Angestellten im Sinn des Art. 15 Abs. 4 DBA Schweiz wird am Sitz der KapG fingiert – Anschluss an , BFHE 215, 237 (EFG 2008 S. 1181).
▶ Hinweis: Der Kl. wohnte in Deutschland und arbeitete als Direktor für eine in der Schweiz ansässige AG, die Handel mit Flugzeugen und Flugzeugteilen privater und militärischer Art betrieb. Im Juni 2001 erging gegen den Kl. Haftbefehl, der ihm vorwarf, in einigen Fällen im Zusammenwirken mit anderen Personen aufgrund einer Verschwörung durch die Lieferung von Flugzeu...