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KSR Nr. 10 vom Seite 3

Zahlungen zur Kaufpreisjustierung führen zu verdeckten Gewinnausschüttungen

Verdeckte Gewinnausschüttung auch an ausgeschiedene Gesellschafter möglich

Ralf Martin, Wirtschaftsprüfer Steuerberater, Dr. Ebner, Dr. Stolz & Partner, Stuttgart

Im Urteilsfall des BFH wurden die Geschäftsanteile an einer GmbH veräußert. Der Anteilsveräußerungsvertrag sah Ausgleichszahlungen vor, sofern sich später Nachzahlungen oder Erstattungen ergaben, die im Veräußerungszeitpunkt bei der Gesellschaft nicht bilanziert waren. Der Geschäftsführer leistete daher im Folgejahr Zahlungen an den ehemaligen Gesellschafter, wobei er davon ausging, dass die Gesellschaft zur Leistung verpflichtet wäre, was sich jedoch später als falsch herausstellte.

Irrtümliche Annahme zur Leistungsverpflichtung schließt vGA nicht aus

Im Urteilsfall ging der Geschäftsführer der veräußerten GmbH irrtümlich von einer Zahlungspflicht der Gesellschaft bezüglich der im Anteilsverkaufsvertrag vereinbarten Ausgleichverpflichtung für die zum Veräußerungsstichtag nicht bilanzierten Ansprüche aus. Die Finanzverwaltung sah in der erfolgten Ausgleichszahlung die Voraussetzungen einer verdeckten Gewinnausschüttung (vGA) als erfüllt an.

Grundsätzlich ist eine vGA i. S. des § 8 Absatz 3 Satz 2 KStG gegeben, wenn eine Vermögensminderung vorliegt, die durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst ist und sich auf die Höhe des Unterschiedsbetrags nach § 4 Abs. 1 Satz 1 EStG auswirkt. Fraglich war, ob eine Veranlassung durch das Ge...

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