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Unbeschränkte Einkommensteuerpflicht
Für die Aufrechterhaltung eines Wohnsitzes ist es nicht erforderlich, dass sich der Steuerpflichtige während einer Mindestzahl von Tagen oder Wochen in der Wohnung tatsächlich aufhält. Der Kläger, ein Schiffskoch auf Kreuzfahrtschiffen, hielt einen inländischen Wohnsitz für nicht gegeben, da er sich in der Wohnung nur während seiner etwa zweimonatigen Landgänge „zu Erholungszwecken” aufgehalten habe. Rückschlüsse aus der Nutzung einer Wohnung zu Erholungszwecken auf den Wohnsitzcharakter sind aber nach Ansicht des Finanzgerichts nicht möglich, wenn die Wohnung vor und nach einem Auslandsaufenthalt als einzige ständig genutzt wird und während des Auslandsaufenthalts in einem ständig nutzungsbereiten Zustand beibehalten wird. Die von der amerikanischen Reederei gezahlte Gegenleistung für die...