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Fall Franz Xaver Huber
Aufgabe aus der Umsatzsteuer
I. Aufgabe
Die Sachverhalte der Tz. 1 bis 4 sind umsatzsteuerlich für den Unternehmer Franz Xaver Huber (FXH) zu würdigen. Die Entscheidungen sind ausschließlich anhand der gesetzlichen Bestimmungen zu begründen.
Bitte beachten Sie für alle Ausgangsumsätze des Unternehmers FXH folgende Prüfungsreihenfolge:
Art und Umfang der Leistung
Ort und Zeitpunkt der Leistung
Steuerbarkeit
Steuerpflicht
ggf. Übergang der Steuerschuldnerschaft
Steuersatz
Bemessungsgrundlage
Voranmeldungszeitraum
Das o. g. Prüfungsschema ist auch bei Eingangsumsätzen einzuhalten. Nehmen Sie bei Eingangsumsätzen zum Vorsteuerabzug Stellung.
Die Unternehmereigenschaft des FXH ist zu unterstellen, so dass eine Begründung der Unternehmereigenschaft entbehrlich ist. Sämtliche Umsätze des FXH werden im Rahmen seines Unternehmens ausgeführt.
II. Sachverhalt
Franz Xaver Huber (FXH) betreibt seit mehreren Jahren in Aachen einen Baustoffhandel mit angeschlossenem Maschinenpark. Die Baumaschinen werden von FXH zum Verkauf oder zur Vermietung angeboten. Insbesondere die Geschäfte des FXH mit belgischen und niederländischen Unternehmern haben in den letzten Jahren zug...