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Widerruf der Bestellung als Steuerberater wegen Vermögensverfalls
Die Rechtsprechung des BFH zum sog. Entlastungsbeweis nach § 46 Abs. 2 Nr. 4 StBerG bei einem Vermögensverfall des Steuerberaters entspricht der Rechtsprechung des BGH hinsichtlich des von einem in Vermögensverfall geratenen Rechtsanwalt nach § 14 Abs. 2 Nr. 7 BRAO zu führenden sog. Entlastungsbeweises. Auch der BGH beurteilt die Frage, ob der Entlastungsbeweis geführt ist, aufgrund einer Gesamtwürdigung aller Umstände. Liegt der Vermögensverfall vor und ist der Entlastungsbeweis nicht erbracht, ist der Widerruf der Bestellung als Steuerberater die vom Gesetz geforderte Folge. Die Möglichkeit, nur Auflagen zu verhängen oder eine Prüfung der Mandatsverhältnisse durchzuführen, besteht nicht.