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FG Düsseldorf 25.06.2008 4 K 3738/07 Z , NWB direkt 40/2008 S. 11

Zölle: Von Estland nach Griechenland verschiffte Aluminiumlegierungen

Stellt ein Inländer für Nichtgemeinschaftsware, die er im Streckengeschäft nach Griechenland veräußert, Versandpapiere T2L aus, entsteht die Zollschuld im Zeitpunkt der fälschlichen Zuerkennung des zollrechtlichen Status von Gemeinschaftswaren durch Sichtvermerk des Zollamts, wenn die Ware zuvor bereits ohne Gestellungspflicht in eine Freizone des Zollgebiets der Gemeinschaft verbracht worden war. Werden die Versandpapiere T2L bereits am Tag der Verschiffung im Drittland ausgestellt und mit dem Sichtvermerk des Zollamts versehen, entsteht die Zollschuld im Zeitpunkt des Verbringens der Ware in das Zollgebiet der Gemeinschaft.

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