Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Beschränkte Abzugsfähigkeit von Vorsorgeaufwendungen vor dem
Die Abzugsbeschränkung von Sonderausgaben gem. § 10 Abs. 3 EStG ist trotz verfassungsrechtlicher Bedenken jedenfalls im Zeitraum vor dem Inkrafttreten des AltEinkG am wirksam. Eine rückwirkende Änderung kommt wegen des befristeten Gesetzgebungsauftrags zur Neuregelung der Besteuerung von Vorsorgeaufwendungen für die Alterssicherung und der Besteuerung von Bezügen nicht in Betracht. Eine erneute Vorlage an das BVerfG hat auch nicht zur Prüfung der Frage zu erfolgen, ob die Abzugsbeschränkung zu einer mittelbaren Diskriminierung selbständig tätiger allein erziehender Mütter führt, die wegen der zeitlichen Verschiebung des Aufbaus der Altersvorsorge in der Anfangsphase mit geringer Berufstätigkeit die als Sonderausgaben zu berücksichtigenden Höchstbeträge nicht haben ausnutzen können und in späteren Jahren ...