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(Fortsetzungs-)Feststellungsklage gegen Grunderwerbsteuerbescheid
Hat der Steuerpflichtige einen fristgerecht eingelegten Einspruch gegen einen Grunderwerbsteuerbescheid aufgrund des Hinweises des Finanzamts, der Einspruch sei unbegründet, zurückgenommen, kann er später die vermeintliche Rechtswidrigkeit des Bescheids weder durch eine Feststellungsklage nach § 41 FGO noch durch eine Fortsetzungsfeststellungsklage gerichtlich feststellen lassen. Das gilt auch, wenn die Klage ein Amtshaftungsverfahren gegen die Bediensteten des Finanzamts vorbereiten soll.