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Neues zur Dienstwagenbesteuerung
Positive Entscheidungen des BFH für die Steuerpflichtigen
Der BFH hat sich in jüngster Zeit intensiv mit der lohnsteuerlichen Behandlung der privaten Nutzung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs auseinandergesetzt. Themen waren dabei u. a. Zuzahlungen des Arbeitnehmers und der Zuschlag nach § 8 Abs. 2 Satz 3 EStG für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte.
I. Zuzahlungen der Arbeitnehmer
Arbeitnehmer müssen häufig für die private Nutzung ihres Firmenwagens etwas hinzuzahlen. Dies kann eine einmalige Zuzahlung zu den Anschaffungskosten des Geschäftsfahrzeugs sein, wenn der Arbeitnehmer etwa ein höherwertiges Auto wünscht, als ihm nach der betrieblichen Regelung zustünde. Eine Beteiligung des Arbeitnehmers ist aber auch in der Form von laufenden Zuzahlungen denkbar (z. B. pauschale oder kilometerbezogene Zuzahlungen, Übernahme der Treibstoffkosten für die Privatfahrten). Dazu hat der BFH in drei Entscheidungen (, BStBl 2008 II S. 198; VI R 57/06 NWB CAAAC-65406; VI R 59/06 NWB MAAAC-65407) Stellung genommen. Die neue Rechtsprechung ist für Steuerpflichtige mit Dienstwagen erfreulich: Zuzahlungen der Arbeitnehmer zu den Anschaffungskosten sind als Werbungskosten zu behandeln, unabhängig davon, ob der Nutzungsvorteil nach der ...