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Sozialrecht | Gekürzte Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrente rechtmäßig
Die seit 2001 gültigen Abschläge auf Erwerbsminderungsrenten, die vor dem 60. Geburtstag bezogen werden oder von Hinterbliebenen geltend gemacht werden, wenn der Anspruchsberechtigte vor dem 60. Lebensjahr verstorben ist, sind rechtmäßig. Die Kürzungen widersprechen insbesondere nicht dem Grundgesetz ( u. a.). Die demografische Entwicklung und die höhere Lebenserwartung belasten die Rentenkasse erheblich. Darauf dürfe der Gesetzgeber reagieren. Dass bei früherem Anspruchsbeginn neben der Alters- auch die Invaliden- und Witwenrente um monatlich 0,3 % beschnitten worden sei, sei weder sozialstaatswidrig noch willkürlich. Das Urteil beendet einen jahrelangen Streit, über den auch innerhalb des BSG unterschiedliche Meinungen vertreten wurden. Die Entscheidung be...