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Reform der GmbH-Rechnungslegung durch das MoMiG
Bilanzielle Auswirkungen mit Beispielsfällen
Am hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) beschlossen, mit dem eine grundlegende Reform des GmbH-Rechts verbunden ist. Entgegen dem Regierungsentwurf hat das Gesetz allerdings noch einige Änderungen erfahren (im Überblick: BBK 14/2008 S. 707, NWB SAAAC-84236). Die Neuregelungen werden nicht ohne Auswirkungen auf die GmbH-Rechnungslegung bleiben. Nicht zuletzt soll die neu geschaffene Unternehmergesellschaft in Konkurrenz zur sog. „Ltd.” treten (BT-Drucks. 16/9737, S. 92), eine „GmbH light” bzw. „Mini-GmbH” sozusagen. Mit dem folgenden Beitrag werden ausgewählte Rechtsänderungen der Unternehmergesellschaft, der Kapitalaufbringung und Kapitalerhaltung, insbesondere auch mit ihren buch- und bilanztechnischen Auswirkungen, dargestellt. Soweit erforderlich, wird auch auf Verzahnungen zum Entwurf eines Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) eingegangen.
I. Unternehmergesellschaft
1. Rechtsgrundlagen
Gemäß § 5 Abs. 1 GmbHG beträgt das Mindeststammkapital der Gesellschaft 25.000 €, der Nennbetrag eines jeden Geschäftsanteils muss gemäß § 5 Abs. 2 GmbHG auf volle Euro S. 1006lauten. Damit verbleibt e...