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Dienstwagenbesteuerung für Pendler
BFH widerspricht der Auffassung der Finanzverwaltung
Vor dem Hintergrund von steigenden Kosten der Mobilität wird die Möglichkeit der Dienstwagengestellung bzw. -nutzung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer zunehmend attraktiver. Der BFH hat nunmehr mit zwei aktuellen Urteilen entschieden, dass für die Berechnung des geldwerten Vorteils für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte alleine die tatsächliche Nutzung maßgebend ist und der Steuerpflichtige diese auch ohne das Führen eines Fahrtenbuches nachweisen kann.
I. Neue BFH-Rechtsprechung
Mit Urteil vom - VI R 68/05, NWB GAAAC-81447, hat der BFH ein weitreichendes positives Signal für Pendler mit Dienstwagen gesetzt. Gegenstand des Rechtsstreits war ein Arbeitnehmer, der von seinem Arbeitgeber einen Dienstwagen – auch zur privaten Nutzung – zur Verfügung gestellt bekommen hat. Das Fahrzeug nutzte der Arbeitnehmer regelmäßig für die Fahrt von seiner Wohnung bis zum Bahnhof über eine Entfernung von vier Kilometern. Dort bestieg er den Zug und fuhr über hundert Kilometer zu seiner Arbeitsstätte. Der Arbeitgeber besteuerte daraufhin für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte gemäß § 8 Abs. 2 Satz 3 EStG nur die Entfernung von der Wohnung bis zum Bahnhof. Darüber hinau...