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Abzugsbeschränkungen für Nachlassverbindlichkeiten bei Wohnsitz des Erblassers im EU-Ausland
, Hans Eckelkamp u. a. ./. Belgischer Staat, sowie in der Rs. C-43/07, D.M.M.A. Arens-Sikken ./. Staatssecretaris van Financiën
Rs. C-11/07, Hans Eckelkamp u. a. ./. Belgischer Staat:
Art. 56 EG ist in Verbindung mit Art. 58 EG dahin auszulegen, dass er einer nationalen Regelung eines Mitgliedstaats wie der im Ausgangsverfahren in Rede stehenden über die Veranlagung zur Erbschaftsteuer und zur Vermögensübergangsteuer, die auf eine Immobilie erhoben werden, die in einem Mitgliedstaat belegen ist, entgegensteht, die, sofern der Erblasser zum Zeitpunkt seines Ablebens nicht in diesem Staat, sondern in einem anderen Mitgliedstaat wohnte, keine Abzugsfähigkeit von auf dieser Immobilie lastenden Schulden vorsieht, diese Abzugsfähigkeit jedoch dann vorsieht, wenn der Erblasser zu diesem Zeitpunkt in dem Staat wohnte, in dem die vererbte Immobilie belegen ist.
Rs. C-43/07, D.M.M.A. Arens-Sikken ./. Staatssecretaris van Financiën:
1. Die Art. 73b und 73d EG-Vertrag (jetzt Art. 56 EG und 58 EG) sind dahin auszulegen, dass sie einer Regelung eines Mitgliedstaats wie der im Ausgangsverfahren streitigen entge...