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BBB Nr. 10 vom Seite 306

Krisenprävention bei Unternehmen

Diese Hinweise sollten Sie bei Ihrer Beratung beachten

von RA Dirk Beyer, Köln

Systeme zur Risikofrüherkennung ermöglichen es, Gegenmaßnahmen zu ergreifen, bevor sich eine Krise verfestigt. Diese organisatorischen Maßnahmen dienen gleichzeitig einer Begrenzung des zivilrechtlichen Haftungsrisikos für die Unternehmensleitung. Der folgende Beitrag gibt Ihnen einen Überblick über das Thema und dient gleichzeitig als Anregung für ein neues Beratungsangebot. In der nächsten Ausgabe werden wir speziell beleuchten, auf welche Pflichten Sie den GmbH-Geschäftsführer im Rahmen Ihrer Krisenberatung hinweisen sollten.

I. Unternehmensorganisation

Die Geschäftsleitung muss das Unternehmen so organisieren, dass sie Krisen des Unternehmens soweit wie möglich verhindern und abmildern kann. Dies setzt eine flexible Organisation voraus, die es ermöglicht, auf Anzeichen einer Krise schnell und richtig zu reagieren. Zu einer solchen Organisation zählt insbesondere, dass

  • für eine ordnungsgemäße Buchführung und Rechnungslegung gesorgt ist,

  • zu riskante Geschäfte vermieden werden sollten,

  • Kreditgeschäfte laufend überwacht werden und

  • der Bedarf an liquiden Mitteln fortlaufend berechnet und überwacht wird, um den Eintritt einer Liquiditätskrise zu ...

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