Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Wirkungen eines Feststellungsbescheids innerhalb eines Organkreises
Ein Gewinnfeststellungsbescheid für die Tochterpersonengesellschaft einer Organgesellschaft entfaltet verfahrensrechtlich gegenüber dem Organträger nicht die Wirkung eines Grundlagenbescheids (Bezug: § 173 Abs. 2, § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 179 Abs. 2, § 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a AO; § 14 KStG).
Praxishinweise: Ein Gewinnfeststellungsbescheid entfaltet eine verfahrensrechtliche Bindungswirkung nur gegenüber den am Feststellungsverfahren unmittelbar Beteiligten (= Mitunternehmer). Ist Mitunternehmer eine Organgesellschaft, deren Einkommen einem Organträger zugerechnet wird, hat der Feststellungsbescheid nur verfahrensrechtliche Wirkung gegenüber dem Organ. § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO erlaubt aber keinen Durchgriff auf den Organträger, dem das Einkommen letztlich zuzurechnen ist. Die Rechtsfolge – die auch der BFH für nicht sa...