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BFH 06.03.2008 IV R 74/05, StuB 18/2008 S. 730

Wirkungen eines Feststellungsbescheids innerhalb eines Organkreises

Ein Gewinnfeststellungsbescheid für die Tochterpersonengesellschaft einer Organgesellschaft entfaltet verfahrensrechtlich gegenüber dem Organträger nicht die Wirkung eines Grundlagenbescheids (Bezug: § 173 Abs. 2, § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 179 Abs. 2, § 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a AO; § 14 KStG).

Praxishinweise: Ein Gewinnfeststellungsbescheid entfaltet eine verfahrensrechtliche Bindungswirkung nur gegenüber den am Feststellungsverfahren unmittelbar Beteiligten (= Mitunternehmer). Ist Mitunternehmer eine Organgesellschaft, deren Einkommen einem Organträger zugerechnet wird, hat der Feststellungsbescheid nur verfahrensrechtliche Wirkung gegenüber dem Organ. § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO erlaubt aber keinen Durchgriff auf den Organträger, dem das Einkommen letztlich zuzurechnen ist. Die Rechtsfolge – die auch der BFH für nicht sa...

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