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Doppelbesteuerung | Zulässigkeit einer Spontanauskunft nach der Neufassung des EG-Amtshilfe-Gesetzes
▶ Beschluss: (1) Entgegen § 2 Abs. 2 Nr. 1 EGAHiG a. F. können nach der neuen Gesetzesfassung in § 2 Abs. 2 Satz 1 EGAHiG Spontanauskünfte nicht mehr nur dann erteilt werden, wenn „tatsächliche Anhaltspunkte die Vermutung rechtfertigen”, dass „Steuern eines anderen Mitgliedstaats verkürzt worden sind oder werden könnten”. (2) Spontanauskünfte sind nach § 2 Abs. 2 Satz 1 EGAHiG n. F. schon dann zulässig, wenn sie für die zutreffende Besteuerung des Stpfl. im anderen Mitgliedstaat geeignet sein können. Hierfür ist nicht erforderlich, dass eine Besteuerung in dem anderen Mitgliedstaat wahrscheinlich oder sogar überwiegend wahrscheinlich ist (EFG 2008 S. 1177).
▶ Hinweis: Streitig war die Zulässigkeit einer Spontanauskunft der deutschen Finanzbehörden („Mitteilung im zwischenstaatlichen Auskunftsverkehr in Steue...