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Schweiz | beschränkte Steueramnestie bei Selbstanzeige und in Erbfällen ab 2010
Der Schweizer Bundesrat hat eine beschränkte Steueramnestie mit Wirkung ab dem beschlossen. Betroffen sind erstmalige Selbstanzeigen von natürlichen und juristischen Personen, bei denen die Erhebung der ansonsten fälligen Strafsteuer von 20 % entfällt und von der Verfolgung weiterer Straftaten (z. B. Urkundenfälschung) abgesehen wird. Nachzuzahlen sind aber weiterhin die hinterzogenen Bundes-, Kanton- und Gemeindesteuern einschließlich der Verzugszinsen für die letzten zehn Jahre. Auch Erben werden begünstigt, sofern sie eine Steuerhinterziehung des Erblassers anzeigen. In diesem Fall sind nur die Erbschaftsteuern einschließlich der Verzugszinsen für die letzten drei Jahre, anstatt der sonst üblichen zehn Jahre, vor dem Tode des Erblassers, zu entrichten. Die Maßnahmen sollen eine...