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Privatnutzung des betrieblichen Kfz durch Gesellschafter-Geschäftsführer
Der Erfahrungssatz, dass ein betrieblicher Pkw für private Zwecke des GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführers, dem das Fahrzeug zur Verfügung stand, genutzt wird, falls kein Fahrtenbuch geführt wird, gilt auch für ein sog. Pick-up-Fahrzeug. Ist die private Kfz-Nutzung im Geschäftsführer-Anstellungsvertrag nicht geregelt, liegen vGA in Höhe des gemeinen Werts der Nutzung vor.