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Entfernungs- und Abgeordnetenpauschale
Das BVerfG verhandelte am zur Entfernungspauschale. Seit dem Jahr 2007 können Fahrten zwischen Wohn- und Arbeitsstätte nicht mehr als Werbungskosten geltend gemacht werden. Lediglich Aufwendungen für Fahrten ab dem 21. Entfernungskilometer sind wie Werbungskosten absetzbar. Dies halten das FG Niedersachsen, das FG Saarland sowie der BFH für verfassungswidrig. Nach Auffassung des BFH sind die Fahrtaufwendungen des Arbeitnehmers Erwerbsaufwendungen und deshalb nach dem sog. objektiven Nettoprinzip zu berücksichtigen (vgl. Schneider, NWB Beratung aktuell 6/2008). Das Urteil des Zweiten Senats des BVerfG wird bis zum Ende des Jahres erwartet.
Am verhandelte der BFH zur Steuerfreiheit der Kostenpauschale der Bundestagsabgeordneten. Die Klägerseite verlangt Gleichheit im Recht. Sie will – solange die selbstbegünstigenden Rahmenbedingungen der Einkommensbesteuerung der Abgeordneten bestehen – ebenfalls von einer steuerfreien Kostenpauschale in Höhe von derzeit 45 000 € pro Jahr profitieren. Der BFH will seine Entscheidung am verkünden.