Besteuerung von Erträgen aus der Beteiligung an inländischen Investmentfonds
Leitsatz
Nach der für das Streitjahr 1996 geltenden Fassung des § 40 Abs. 3 Satz 1 KAGG können Ausschüttungen auf Anteilscheine an
einem Wertpapier-Sondervermögen nur dann aus einem ausländischen Staat stammende Einkünfte im Sinne dieser Vorschrift enthalten,
wenn diese Einkünfte dem Fondsvermögen unmittelbar aus einer ausländischen Quelle zugeflossen sind. Erträge, die nur mittelbar
aus dem Ausland stammen, weil sie zunächst einer inländischen Kapitalgesellschaft zufließen, die ihrerseits Erträge an das
Fondsvermögen ausschüttet, fallen nicht unter § 40 Abs. 3 Satz 1 KAGG (a.F.). § 8 b Abs. 1 Satz 1 KStG (a.F.) ist auf solche
Ausschüttungen ebenfalls weder direkt noch analog anwendbar.
Ausschüttungen auf Anteilscheine aus einem Wertpapier-Sondervermögen, die ihrerseits auf Ausschüttungen einer unbeschränkt
steuerpflichtigen Körperschaft zurückgehen, für die Eigenkapital im Sinne des § 30 Abs. 2 Nr. 4 KStG (a.F.) als verwendet
gegolten hat, werden nicht nach § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG (a.F.) von der Besteuerung ausgenommen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2008 S. 1816 Nr. 22 VAAAC-90501
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Online-Dokument
Finanzgericht Hamburg, Urteil v. 24.06.2008 - 6 K 171/05
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