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Familienrecht | Versorgungsausgleich bei Ausgleichsbetrag für vorzeitigen Ruhestand
Geht ein Ehegatte in den vorzeitigen Ruhestand und wird ihm als Teil der Betriebsrente noch während der Ehezeit ein Ausgleichsbetrag (sog. Firmenzuschuss) zugesagt, der die mit dem vorzeitigen Rentenzugang einhergehende Kürzung seiner gesetzlichen Rente teilweise auffangen soll, ist dieser Ausgleichsbetrag grundsätzlich im Versorgungsausgleich zu berücksichtigen ( NWB CAAAC-88871).