Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Fahrtenbuch ist beweiskräftig trotz kleinerer Mängel
Kleinere Mängel bei der Führung eines Fahrtenbuchs führen nicht zur Verwerfung des Fahrtenbuchs. Maßgeblich ist:
Das Fahrtenbuch muss trotz der Mängel noch hinreichend gewährleisten, dass die Angaben vollständig und richtig sind.
Das Fahrtenbuch muss den zu versteuernden Privatanteil an der Gesamtfahrleistung des Dienstwagens nachweisen können.
Ist dies der Fall, braucht der Arbeitnehmer den Privatanteil nur nach Maßgabe der tatsächlich privat unternommenen Fahrten zu versteuern; die 1 %-Regelung des § 8 Abs. 2 Satz 2 EStG kommt also nicht zur Anwendung.
Mit seinem Urteil vom stellt der BFH die Führung eines Fahrtenbuchs einer Buchführung gleich: Auch die Buchführung kann trotz einiger formeller Mängel aufgrund der Gesamtbewertung noch als formell ordnungsgemäß erscheinen.
Im Üb...BStBl 2006 II S. 625BStBl 2006 II S. 408