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Webdesigner freiberuflich tätig – Unschädlichkeitsgrenze bei der Abfärberegelung
Sowohl die Gewerbesteuer als auch die Abfärberegelung i. S. des § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG sind verfassungsgemäß. Ein Selbständiger, dessen Tätigkeit dem Berufsbild eines Webdesigners entspricht, erzielt Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit. Die Abfärbewirkung gem. § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG entfaltet auch dann Geltung, wenn die originär-gewerblichen Einkünfte unter dem gewerbesteuerlichen Freibetrag des § 11 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 GewStG in Höhe von 24 500 € liegen. Unschädlich ist maximal ein Anteil originär-gewerblicher Umsätze von 5 % am Gesamtumsatz einer Personengesellschaft.