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Bewertung von Grundstücken mit aufstehenden sog. Passivhäusern
Das Passivhaus als Weiterentwicklung des sog. Niedrigenergiehauses ist mit einem in konventioneller Bauweise errichteten Gebäude vergleichbar. Allein die Errichtung eines Ein-/Zweifamilienhauses in Form eines Passivhauses rechtfertigt nicht die Anwendung des Sachwertverfahrens. Die Wertermittlung solcher Gebäude hat im Wege des Ertragswertverfahrens zu erfolgen. Es bestehen allerdings keine Bedenken, wenn bei Anwendung des Mietspiegels der besonderen Bauweise durch Ansatz der oberen Mietwerte Rechnung getragen wird. Bei der Bewertung von Niedrigenergie-, Null- oder Plusenergiehäusern ist entsprechend zu verfahren.