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Kindergeldanspruch bei Beschäftigung in mehreren EU-Mitgliedstaaten
Ein nach deutschem Recht gemäß §§ 62 ff. EStG bestehender Anspruch auf Kindergeld wird durch die VO (EWG) Nr. 1408/71 bzw. VO (EWG) Nr. 574/72 nicht ausgeschlossen, wenn Deutschland „Wohn-Mitgliedstaat” ist, die Kindergeldberechtigte in Deutschland selbständig tätig ist und eine weitere nichtselbständige Tätigkeit in Belgien ausübt („Beschäftigungs-Mitgliedstaat”). Art. 10 Abs. 1 Buchst. b) i) der VO (EWG) Nr. 574/72 geht Art. 14c der VO (EWG) Nr. 1408/71 vor. § 65 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG findet im Hinblick auf die Vorrangigkeit der einschlägigen europarechtlichen Regelungen keine Anwendung.