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Das neue Erfolgshonorar
Die Vergütungsvereinbarung über das erfolgsabhängige Honorar
Das Bundesverfassungsgericht hat Ende 2006 entschieden, dass das ausnahmslose Verbot der Vereinbarung eines Erfolgshonorars verfassungswidrig ist, und den Gesetzgeber zu einer verfassungskonformen gesetzlichen Regelung aufgefordert. Dem ist der Gesetzgeber durch das Gesetz zur Neuregelung des Verbots der Vereinbarung von Erfolgshonoraren v. (BGBl 2008 I S. 1000) nachgekommen. Auch die gesetzlichen Neuregelungen lassen jedoch das Erfolgshonorar nur in engen Grenzen zu. Weiterhin unzulässig bleibt eine Prozessfinanzierung des Mandanten. Das Gesetz ist am in Kraft getreten.
I. Hintergrund der gesetzlichen Neuregelung
Das BVerfG hat anlässlich der Überprüfung eines anwaltlichen Erfolgshonorars mit Beschluss v. - 1 BvR 2576/04 NWB VAAAC-39977 entschieden, dass das Verbot anwaltlicher Erfolgshonorare mit Art. 12 Abs. 1 GG (Berufsfreiheit) insoweit nicht vereinbar sei, als es keine Ausnahme für den Fall zulässt, dass der Rechtsanwalt mit der Vereinbarung einer erfolgsbasierten Vergütung besonderen Umständen in der Person des Auf- S. 3512traggebers Rechnung trägt, die diesen sonst davon abhielten, seine Rechte zu verfolgen. Das BVerfG (Tz...