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Terminsgebühr bei Hauptsacheerledigung nach schriftlicher Erörterung?
Plädoyer für eine großzügigere Gewährung
Die finanzgerichtliche Rechtsprechung hält eine Terminsgebühr bei Hauptsacheerledigung nach bloß schriftlicher Erörterung der Sache bisher allenfalls eingeschränkt für möglich. Auch die Entstehung einer Terminsgebühr nach vorheriger telefonischer Erörterung wird skeptisch beurteilt. Der vorliegende Beitrag spricht sich vor dem Hintergrund der Entstehungsgeschichte der Neuregelung des Kostenrechts für eine großzügigere Gewährung der Terminsgebühr aus.
I. Problemstellung und neuere Rechtsprechung zur Terminsgebühr
Im Falle einer Verständigung in einem finanzgerichtlichen Verhandlungs- oder Erörterungstermin liegt die Entstehung einer Terminsgebühr auf der Hand. Weniger offensichtlich ist die Entstehung einer Terminsgebühr in Fällen einer Verständigung nach außergerichtlicher telefonischer Besprechung oder gar in Fällen einer Verständigung nach bloßer schriftsätzlicher Erörterung. In einem Verfahren beim NWB JAAAC-79655) hatten die Beteiligten im Anschluss an ein Erörterungsschreiben des Berichterstatters und die anschließende ebenfalls schriftliche Zusage eines Teiländerungsbescheids für zwei de...