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NWB Nr. 37 vom Seite 3456

InvZulG 2010 – Wegfall der Förderlücke

Andreas Ludolph

Aus dem Regierungsentwurf für ein InvZulG 2010 folgt, dass die Förderung nach dem neuen Gesetz nicht lückenlos an die Förderung nach dem InvZulG 2007 anschließen können sollte (vgl. NWB Beratung aktuell 33/2008). Nunmehr ist aber davon auszugehen, dass der Gesetzentwurf derart geändert wird, dass keine Förderlücke bestehen wird.

Die in dem Regierungsentwurf enthaltene Regelung, wonach vor der Verkündung des InvZulG 2010 begonnene Erstinvestitionsvorhaben grds. von der Förderung nach dem InvZulG 2010 ausgeschlossen sein sollten, geht auf europäisches Beihilferecht zurück. Die EU-Kommission verlangt bei Regionalbeihilfen, dass diese Anreiz zu Investitionen geben, die sonst in den geförderten Regionen nicht getätigt würden. Diese Voraussetzung sieht sie nur dann als erfüllt an, wenn der Investor bei Beginn des Investitionsvorhabens Gewissheit über die Förderfähigkeit hat. Aus diesem Grund hat die Kommission für das InvZulG 2007 noch gefordert und durchgesetzt, dass grds. nur solche Investitionen gefördert werden, die zu einem nach dem (Tag der Gesetzesverkündung) begonnenen Erstinvestitionsvorhaben gehören. Allerdings ist eine Änderung des Gemeinschaftsrechts durch die Verordnung (EG) Nr. 800/2008 v. zur Klärung der Vereinbarkeit bestimmter G...

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