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Wohnungseigentumsrecht | Einsicht in Kontounterlagen eines (ehemaligen) Wohnungsverwalters
Der Anspruch der Wohnungseigentümergemeinschaft auf Rechnungslegung und Herausgabe von Unterlagen über ein Fremdgeldkonto gegenüber dem früheren Verwalter (§§ 675, 666, 259 BGB) wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass über das Konto auch Geldbewegungen dritter Personen (hier: Mietzahlungen im Zusammenhang mit Sondereigentumsverwaltung) geflossen sind. Der Anspruch ist des Weiteren nicht davon abhängig, ob die Eigentümergemeinschaft die Unterlagen benötigt, um Ansprüche gegen den Verwalter durchzusetzen. Der Verwalter ist bei mangelndem Informationsinteresse der Gemeinschaft berechtigt, Beträge in den Kontoauszügen unkenntlich zu machen, die sich nach dem Kontext der Buchung eindeutig auf Geldbewegungen Dritter beziehen ().