Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Umwandlungssteuer | Keine Bindung an Handelsbilanz für Wahlrecht nach § 20 Abs. 2 UmwStG 1995
Nach dem NWB IAAAC-89507 ist das Wahlrecht nach § 20 Abs. 2 UmwStG 1995 ausgeübt, wenn der Steuerpflichtige Steuererklärungen und eine den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung entsprechende Steuerbilanz beim Finanzamt einreicht und vorbehaltlos erklärt, das Wahlrecht in bestimmter Weise ausüben zu wollen. Eine Bindung an den handelsbilanziellen Wertansatz des eingebrachten Betriebsvermögens besteht nicht. – Anmerkung: Der BFH hat mit dieser Entscheidung nochmals bestätigt, dass bereits vor Änderung des Umwandlungssteuerrechts durch das SEStEG das Maßgeblichkeitsgebot nicht gilt. Es wäre im Streitfall – Verschmelzung einer KG mit ihrer Komplementär-GmbH durch Einbringung aller Kommanditanteile (sog. erweitertes Anwachsungsmodell) – deshalb möglich gewesen, entgegen der handelsrechtlichen...