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Rückstellungen: Emissionsberechtigungen
Eine Übersichtsseite zum Rückstellungslexikon finden Sie hier: NWB EAAAD-87369.
Aktuelles
Mit Gesetz vom hat der Gesetzgeber das Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz – TEHG – neu gefasst. Die Neufassung ist am in Kraft getreten. Dabei wurde unter anderem die Abgabefrist nach § 7 Abs. 1 TEHG vom 30.4. eines Jahres auf den 30.9. eines Jahres verlegt.
I. Definition und Ansatz
1. Grundlagen des Emissionshandels
Zur Bekämpfung des Klimawandels wurde auf der Grundlage der EU-Emissionshandelsrichtlinie zum in der EU der Emissionshandel gestartet. Der Emissionshandel beruht zunächst auf einer Festlegung einer Gesamtmenge von Treibhausemissionen für einen bestimmten Zeitraum innerhalb eines bestimmten Gebiets. Die auf diese Weise festgelegte Gesamtmenge der Emissionen wird sodann in Emissionsberechtigungen aufgeteilt, die an die am Emissionshandel beteiligten Emittenten verteilt werden.
In Deutschland ist der Emissionshandel durch das Gesetz über den Handel mit Berechtigungen zur Emission von Treibhausgasen geregelt (Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz - TEHG). Für die Zuteilungsperiode 2008 bis 2012 galt das Gesetz über den nationalen Zuteilungsplan für Treibhausgas-Emissionsberechtigungen in der Zuteilungsperiode 2008 bis 2012 (Zuteilungsgesetz 2012 - ZuG 2012).
Für die dritte Handelsperiode...