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Eigenkapitalersetzende Finanzierungshilfen als nachträgliche Anschaffungskosten
Steuerliche Charakterisierung von Finanzierungshilfen des Gesellschafters zugunsten einer Kapitalgesellschaft im Verlustfall
Nach einer Entscheidung des BFH sind Finanzierungshilfen eines Gesellschafters zugunsten der Kapitalgesellschaft, die z. B. in Folge einer Insolvenz der Kapitalgesellschaft ausfallen, nur dann gesellschaftsrechtlich veranlasst und stellen nachträgliche Anschaffungskosten für die Gesellschaftsanteile dar, wenn die Finanzierungshilfen als eigenkapitalersetzend anzusehen sind.
Die Entscheidung des BFH
Nachträgliche Anschaffungskosten für Anteile an einer Kapitalgesellschaft, die zu Auflösungsverlusten i. S. des § 17 Abs. 1, 2 und 4 EStG führen, können vorliegen, wenn die Aufwendungen gesellschaftsrechtlich veranlasst sind, vgl. auch . Eine gesellschaftsrechtliche Veranlassung ist bei Einlagen oder Nachschüssen gegeben. Bei Finanzierungshilfen ist sie nur anzunehmen, wenn die Maßnahmen gesellschaftsrechtlich als eigenkapitalersetzend zu charakterisieren sind. Eine Finanzierungsmaßnahme eines Gesellschafters ist eigenkapitalersetzend, wenn sie in der Krise das notwendige Eigenkapital ersetzt, § 32 Abs. 1 GmbHG. Der Gesellschafter muss hierzu eine Beteiligung von mehr als 25% halten (vgl. sowie , BGHZ 90 S. 381) oder durch son...