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Geschlossene Immobilienfonds
Einkünfteerzielungsabsicht auf Anteilseignerebene
Soll nach dem Konzept eines geschlossenen Immobilienfonds die Vermietungstätigkeit des Fonds nur 20 Jahre umfassen, ist sie nach einem nicht auf Dauer ausgerichtet. Folglich muss die steuerlich relevante Einkünfteerzielungsabsicht sowohl auf der Ebene der Personengesellschaft als auch auf der Ebene des Gesellschafters überprüft werden.
Beteiligung muss schwarze Zahlen erwirtschaften
Geschlossene Immobilienfonds sind die klassische Variante der geschlossenen Fonds. Als unternehmerische Beteiligung investieren sie in eine oder mehrere Immobilien, bei denen Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung oder aus Gewerbebetrieb erzielt werden. Dabei ist die Absicht einer Gewinnerzielung bzw. die Einkünfteerzielungsabsicht eine grundlegende Voraussetzung, um die Kosten der Kapitalanlage steuerlich absetzen zu können.
Im Mittelpunkt der Prüfung steht insofern die Rechnung, ob die erwarteten Erträge langfristig die Kosten überwiegen können. Die Krux: Weder existiert eine amtliche Richtlinie noch eine verbindliche Kriterienliste, wann geprüft wird. Leitlinien lassen sich lediglich aus der ständigen Rechtsprechung ableiten. So liegt ein Totalüberschuss im...