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Kleinunternehmerregelung bei Neugründung eines Unternehmens
Nach Sinn und Zweck der Kleinunternehmerregelung des § 19 Abs. 1 UStG ist bei Neugründung eines Unternehmens auf den voraussichtlichen Umsatz des laufenden Kalenderjahres abzustellen, der 17 500 € nicht überschreiten darf. Voraussetzung für die Bindung des neugründenden Unternehmers an die von ihm erklärte, diesen Grenzbetrag überschreitende Umsatzprognose ist, dass dieser realistische Erwartungen zugrunde lagen. Ob dies der Fall ist, kann im Rahmen der Umsatzsteuerjahresveranlagung rückwirkend anhand objektiver Anhaltspunkte überprüft werden.