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Vorsteuerberichtigungsanspruch bei Verwertungshandlungen des Insolvenzverwalters
Es ist ernstlich zweifelhaft, ob ein Vorsteuerberichtigungsanspruch, der darauf beruht, dass der Insolvenzverwalter ein Grundstück, aus dessen Anschaffung der Gemeinschuldner den Vorsteuerabzug geltend gemacht hatte, nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens umsatzsteuerfrei veräußert hat, erst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens begründet wurde und daher als Masseverbindlichkeit durch Umsatzsteuerfestsetzung gegenüber dem Insolvenzverwalter geltend gemacht werden darf.