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Besteuerung der öffentlichen Hand
Der entschieden, dass die Übernahme einer dauerdefizitären Tätigkeit durch eine Eigengesellschaft einer juristischen Person des öffentlichen Rechts ohne Verlustausgleich durch die Gesellschafterin zu einer vGA führt. Laut sind die Urteilsgrundsätze bei der Beurteilung der Zusammenfassung von Tätigkeiten, die im Rahmen eines Betriebs gewerblicher Art hätten zusammengefasst werden können, in einer Eigengesellschaft oder auf vergleichbare Gestaltungen nicht allgemein anzuwenden. Bei der Umsetzung des BMF-Schreibens haben sich in der Praxis zahlreiche Einzelfragen ergeben, die die OFD Rheinland aufgreift.