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Behandlung von nach ausländischem Recht gegründeten grundstücksverwaltenden Körperschaften
Auf dem deutschen Immobilienmarkt treten zurzeit zunehmend nach ausländischem Recht gegründete Gesellschaften als Investoren auf. Sie erwerben – in teilweise sehr großem Umfang – im Inland belegenen Grundbesitz und erzielen daraus inländische Einkünfte. Auf die Besonderheiten bei der Veranlagung dieser nach ausländischem Recht gegründeten grundstücksverwaltenden Körperschaften und von gewerblich geprägten Personengesellschaften mit ausländischen Körperschaften als Komplementär weist die OFD Münster hin.