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Ansatz der kürzesten Straßenverbindung unabhängig vom benutzten Verkehrsmittel
§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG stellt unabhängig von dem tatsächlich benutzten Verkehrsmittel auf die kürzeste Straßenverbindung ab. Auch als offensichtlich verkehrsgünstigere Verbindung kommt nur eine Straßenverbindung und keine Verbindung mit anderen Verkehrsmitteln in Betracht.