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FG Nürnberg 18.12.2007 1 K 1385/2007, NWB direkt 36/2008 S. 4

Wesentlichkeit einer Betriebserweiterung – Voraussetzungen für die Bildung einer Rücklage nach § 7 g EStG

Nicht jede Erweiterung des Geschäftsbetriebs kann eine Aktivierung der Aufwendungen nach § 269 HGB rechtfertigen. Die Anschaffung und das Betreiben einer Fotovoltaikanlage stellt jedenfalls dann keine wesentliche Betriebserweiterung dar, sofern die hiermit erzielten Umsätze 10 % der Gesamtumsätze des bisherigen Gewerbebetriebs nicht übersteigen.

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