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GmbH-Anteile als Betriebsvermögen eines Einzelunternehmens
Die Beteiligung an einer der Baubranche nahe stehenden GmbH gehört nicht zum (notwendigen oder gewillkürten) Betriebsvermögen eines als Makler tätigen Einzelunternehmers, wenn er die Beteiligung bereits vor Gründung seines Einzelunternehmens erworben und nur in einem einzigen Geschäftsjahr einen wesentlichen Anteil seiner Umsätze durch Geschäftsbeziehungen zu der GmbH erzielt hat.